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Ende aller Coronamaßnahmen ab 1.4.22
Mit Freitag - 1.4.2022 - gibt es für Kinos in Berlin keine offiziellen Auflagen für den Coronaschutz mehr. Wir bitten Sie trotzdem, sich für Ihren eigenen und unseren Schutz umsichtig zu verhalten und bei coronatypischen Symptomen auf einen Besuch zu verzichten oder sich vorab zu testen. Wir freuen uns auf langanhaltende Normalität - es lebe das Kino!
Coronaregeln ab 4.3.22
Ab jetzt in 3G! 3G bedeutet, dass man vollständig geimpft (mind. 2x) oder genesen (max. 3 Monate) oder getestet (24 h, nur aus Testzentrum) sein muss. Alles muss mit einem Lichtbildausweis und Nachweis belegt werden. (Ausnahmen: Schüler:innen unter 18 aus Berlin – Schulzeit: Schülerausweis, Ferien: offizieller, tagesaktueller, negativer Test; Kinder unter 6 – keine Einschränkungen). Es besteht FFP2 -Maskenpflicht. Verzehr ist erlaubt.
Coronaregeln ab 5.2.22
Bei uns kann man einen Film schauen, wenn man: geboostert ist; genesen oder 2x geimpft ist und noch keine 3 Monate vergangen sind; genesen oder 2x geimpft ist (mehr als 3 Monate her) und zusätzlich einen offiziellen, tagesaktuellen, negativen Test hat. Alles muss mit einem Lichtbildausweis und QR-Code belegt werden. (Ausnahmen: Schüler:innen unter 18 – Schulzeit: Schülerausweis, Ferien: offizieller, tagesaktueller, negativer Test; Kinder unter 6 – keine Einschränkungen). Es besteht FFP2 -Maskenpflicht.
Coronaregeln ab 21.1.22
Bei uns gilt 2G plus. Bitte halten Sie folgende Belege bereit: digitaler Nachweis geimpft/genesen; Nachweis über Boosterimpfung oder offizieller, tagesaktueller, negativer Test; Lichtbildausweis. (Ausnahmen: Schüler:innen unter 18 – Schulzeit: Schülerausweis, Ferien: offizieller, tagesaktueller, negativer Test; Kinder unter 6 – keine Einschränkungen). Es besteht FFP2 -Maskenpflicht.
akt. Coronaregeln ab 15.1.22
Bei uns gilt 2G plus. Bitte halten Sie folgende Belege bereit: digitaler Nachweis geimpft/genesen; Nachweis über Boosterimpfung oder offizieller, tagesaktueller, negativer Test; Lichtbildausweis. (Ausnahmen: Kinder unter 14 – Schulzeit: Schülerausweis, Ferien: offizieller, tagesaktueller, negativer Test; Kinder unter 6 – keine Einschränkungen). Es besteht FFP2 -Maskenpflicht.
Coronaregeln ab 15.1.22
Mit der neuen Verordnung des Senats, die ab Samstag - 15.1.22 - gilt, bedeutet die 2G plus-Regel: Der Zutritt ins Kino ist nur unter 2G-Bedingung und mit zusätzlichem tagesaktuellen, offiziellen, negativen Testergebnis oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) möglich. Details in Kürze an dieser Stelle.
Achtung neue Schülerregelung für die Ferien
In den Weihnachtsferien benötigen alle SchülerInnen und Kinder ab 6 Jahren, die über keinen digitalen Geimpft- oder Genesenennachweis verfügen, einen offiziellen Negativtest + Schülerausweis! Schülerausweise allein reichen dann nicht! Zeitraum 24.12.21-2.1.22 - Siehe neue Senatsverordnung vom 14.12.21
Coronaregeln ab 8.12.21
Ab 8.12. gilt bei uns: 2G + Maske bis zum Platz + Abstand. Es sind für alle Geimpften und Genesenen mit digitalem Nachweis keine Tests notwendig. Wir vergeben die Sitzplätze mit 2 Plätzen Abstand zwischen jedem Haushalt und lüften mit 100% Frischluft.